Art und Zweck der verarbeiteten Daten Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Die Hebamme ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21. DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
1. Allgemeines/Geltungsbereich
(1.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Hebamme Anna Kerkow (nachfolgend Hebamme). Bei Kursangeboten sind dies insbesondere die Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, sowie zusätzlich alle weiteren Hebammen-Leistungen.
(1.2) Der Umfang der Leistungen der Hebamme (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus der (Kurs)Beschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebamme (https://kerkow.hebamio.de/kursliste) veröffentlichten Fassung, sowie anhand der Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134a SGB V.
(1.3) Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die weibliche Form verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für männliche oder juristische Personen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.
2. Anmeldung und Vertragsschluss für die Teilnahme bei Kursen
(2.1) Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebamme insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Darstellung eines Angebots stellt eine unverbindliche Aufforderung dar, hierzu von Seiten der Anmeldenden eine Anfrage abzugeben.
(2.2) Die Anmeldung durch die Teilnehmerin (bindendes Vertragsangebot) können schriftlich oder online über das Anmeldeformular der Internetseite https://kerkow.hebamio.de/anmeldung. Mit der Buchung werden die AGBs der Hebamme akzeptiert.
(2.3) Nach Prüfung der Anmeldung erfolgt per E-Mail die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Hebamme. Mit Zusendung dieser Anmeldebestätigung kommt der Vertrag rechtsgültig zustande.
(2.4) Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per Email. Der Teilnehmerin wird angeraten, die Emailadresse der Hebamme in ihrem Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin zu kontrollieren. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten, insbesondere eine Änderung der Emailadresse, mitzuteilen.
(2.5) Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
3. Verhaltens- und Mitwirkungspflicht der Leistungsempfängerin
(3.1) Die Hebamme ist gegenüber dem/der TeilnehmerIn während der Dauer und im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung weisungsbefugt. Um allen TeilnehmerInnen die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zum laufenden Kurs für die TeilnehmerIn nur bis zum Kursbeginn möglich.
(3.2) Die Teilnehmerin verpflichtet sich, vor der Veranstaltung die Hebamme über etwaige gesundheitliche Probleme, oder etwaige Erkrankungen zu informieren, damit die Hebamme sie entsprechend vor Schaden bewahren kann. Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt eine normale durchschnittliche psychische und physische Belastbarkeit der Teilnehmerin voraus. Die Teilnehmerin erkennt an, dass sie vollauf für ihre körperliche und geistige Konstitution selbst verantwortlich ist und überprüft selbst, ggf. durch einen Arzt, ob diese unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse des Kurses ihr die Teilnahme erlaubt.
(3.3) Der Anspruch der Teilnehmerin auf Teilnahme an der Veranstaltung ist ausgeschlossen, soweit die Leistung für die Hebamme im Sinne des § 275 BGB unmöglich ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Teilnehmerin wegen erkennbarer Krankheit, gesundheitlichen Problemen, Gebrechen oder aus einem anderen Grund teilnahmeunfähig ist und die Leistung daher für sie von der Hebamme nicht erbracht werden kann.
4. Rücktritt und Kündigung, sowie Änderung von Veranstaltungen durch die Hebamme
(4.1) Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl eine Woche vor Beginn des Kurses nicht erreicht ist, kann die Hebamme vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird in diesem Fall gegenüber der Anmeldenden unverzüglich erklärt.
(4.2) Die voraussichtlichen Kurstermine werden in der Ausschreibung bekanntgegeben.
(4.3) Die Hebamme kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt des Kurses ändern. Wenn aus einem organisatorischen oder sonstigen wichtigen, von der Hebamme nicht zu vertretenden Grund, insbesondere höherer Gewalt, plötzlicher Nichtverfügbarkeit oder Erkrankung der Kursleiterin ein Kurstermin nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann, wird der Kurstermin verlegt.
(4.4) Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wird die bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückerstattet. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage einer Veranstaltung durch die Hebamme wird unverzüglich erfolgen.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
(5.1) Es gelten die in der jeweilig aktuellen Ausschreibung (insbesondere Homepage) genannten Preise. Das Entgelt wird mit dem Versand der Zahlungsinformation fällig. Die Teilnehmerin erhält die Zahlungsinformation mit der Annahmeerklärung. Als Verwendungszweck sind die Bezeichnung des Kurses (Kursnummer) sowie der Name der Kursteilnehmerin anzugeben. Die Teilnehmerin ist ferner zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommenen Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden.
(5.2) Die Kursgebühren für die Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildung werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Jedoch wird mit der Annahmeerklärung zur ersten Kursstunde eine Hinterlegungsgebühr fällig. Diese wird bei voller Teilnahme nach Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse vollständig zurück erstattet. (Näheres siehe 7.3)
Zu Abrechnungszwecken sind mit der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs sowie zum Rückbildungskurs bei der Anmeldung Angaben zur Krankenversicherung zu machen. Gesetzlich Krankenversicherte haben spätestens am ersten Kurstag ihre gültige Versichertenkarte vorzulegen. Die Hebamme behält sich das Recht vor, die Abwicklung im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen und Teilnehmerinnen über einen Dienstleister vornehmen zu lassen. Hier werden ausschließlich für die Abrechnung relevante Daten an Dritte in Form von Abrechnungsdiensten für Gesundheitsberufe übermittelt.
(5.3) Das Teilnahmeentgeld / die Hinterlegungsgebühr ist immer unabhängig von Ersatzleistungen Dritter (z.B. gesetzliche Krankenkasse) zu entrichten. Das gilt insbesondere auch für den Fall der Nichtteilnahme bei Kursen auf Kassenleistung. Hier werden die jeweils anfallenden Gebühren nicht von der Krankenkasse übernommen. Diese Kosten hat die Teilnehmerin selbst zu tragen und werden mit der Hinterlegungsgebühr verrechnet. Die Hinterlegungsgebühr wird in Höhe der Teilgenommenen Kursstunden nach Zahlung der gesetzlichen Krankenkasse zurückerstattet. Das kann bis zu sechs Wochen nach Kursbeendigung dauern. Die Vergütung dieser Stunden richtet sich ebenfalls nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134a SGB V.
(5.4) Bei privat Versicherten erfolgt die Rechnungsstellung nach der gültigen Privatgebührenordnung für Hebammen. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt durch Überweisung auf die in den Anmeldeunterlagen genannte Kontoverbindung. Als Verwendungszweck ist die Rechnungsnummer sowie der Name der Kursteilnehmerin anzugeben.
(5.5) Die Hebamme behält sich das Recht vor, die Abwicklung im Rahmen der Abrechnung mit den Privatversicherten über einen Dienstleister vornehmen zu lassen. Hier werden ausschließlich für die Abrechnung relevante Daten an Dritte in Form von Abrechnungsdiensten für Gesundheitsberufe übermittelt.
6. Haftung
(6.1) Die Teilnahme an den angebotenen Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
(6.2) Die Hebamme haftet bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
(6.3) Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
7. Stornierung
(7.1) Nach Buchung kann die Anmeldung bis zu 2 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per E-Mail storniert werden.
(7.2) Bei schriftlicher Stornierung innerhalb von 1 Woche vor Kursbeginn, werden 50 % Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die Hebamme keine Bearbeitungsgebühr.
(7.3) Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
8. Widerrufsrecht
(8.1) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Hebammenstube Wahrburg, Anna Kerkow, Altedorfstr. 1, 39576 Stendal, 0152 55634609, hebamme@anna-kerkow.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(8.2) Folgen des Widerrufs: Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, welche dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.